Insolvenz der Firma InConLux Innenausbau S.A. / Informationen für die Mitarbeter

Insolvenz der Firma InConLux Innenausbau S.A. / Informationen für die Mitarbeter

Am 15. Dezember 2025 hat die 15te Kammer des Bezirksgerichtes Luxemburg ein Insolvenzverfahren gegen die Firma InConLux S.A., mit Sitz in L-6850 Manternach, 3, um Groestaen eröffnet. Für die Mitarbeiter der insolventen Firma gilt zum jetzigen Zeitpunkt folgendes zu beachten : 1. Die Arbeitsverträge sind mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Separate Kündigungsschreiben sind nicht vorgesehen. 2. Die Arbeitnehmer können sich ab sofort als arbeitssuchend melden, bzw. eine neue Arbeitsstelle antreten. Falls hierfür ein Arbeitszeugnis benötigt wird, stellt der Insolvenzverwalter dies auf einfache Anfrage aus. Der Anfrage muss eine Kopie des Arbeitsvertrages, der letzten 6 Lohnzettel sowie des eventuellen Kündigungsschreibens beigefügt werden. Die Übermittlung dieser Dokumente sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen. 3. Geldforderungen (ausstehende Löhne, Urlaubsgeld, Insolvenzgeld, usw) müssen per Forderungserklärung an Handelsgericht Luxemburg gerichtet werden. Fristablauf ist der 15.06.2026. Um eine schnelle Auszahlung der Gelder zu gewährleisten, wird jedoch angeraten, die Forderungserklärung bis spätestens 10.01.2026 einzureichen. Es ist ratsam, eine Gewerkschaft bzw. einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, damit die Forderungen korrekt berechnet werden können. Um eine bestmögliche Abwicklung der Akte zu gewährleisten, werden die Mitarbeiter gebeten, von Telefonanrufen abzusehen.